Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vermittlungstätigkeit

DOMUS DOMPE‘ vermittelt den Abschluss von Verträgen für Urlaubsdomizile zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger (Vermieter vor Ort). DOMUS DOMPE‘ ist lediglich Vermittler und kein Veranstalter. Dies bedeutet, der Vertragspartner des Kunden ist der jeweilige Vermieter vor Ort. Mit diesen kommt der Mietvertrag zustande und nicht mit DOMUS DOMPE‘.

Alle Angaben und Darstellungen hinsichtlich der Ferienhäuser und Objekte beruhen auf den Angaben des jeweiligen Vermieters.

 

§ 2 Vertretung des Vermieters durch DOMUS DOMPE‘ im Einzelfall

Im Einzelfall tritt DOMUS DOMPE‘ als Vertreter und im Namen des Vermieters auf. DOMUS DOMPE‘ hat lediglich Vertretungsmacht dahingehend, den seitens des Vermieters angebotenen Vertrag – Buchungsbestätigung – dem Kunden vorzulegen und den Mietpreis für die beim Vermieter gebuchten Urlaubsdomizile vom Kunden entgegenzunehmen und an den Vermieter weiterzuleiten.

 

§ 3 Buchung / Buchungsbestätigung

Mit der schriftlichen Buchung/Anmeldung bietet der Kunde dem Vermieter unter Einschaltung von DOMUS DOMPE‘ den Abschluss eines Mietvertrages für ein Urlaubsdomizil verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Kunde – wie für seine eigenen Verpflichtungen – einsteht. Mit der Buchung akzeptiert der Kunde die Anerkennung der gegenständlichen Vertragsbedingungen und der integrativen Sonderhinweise. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Vermieter, vertreten durch DOMUS DOMPE‘, dem Kunden schriftlich oder per E-Mail die Buchung bestätigt. DOMUS DOMPE‘ ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Buchung/Anmeldung durch Zusendung einer Buchungsbestätigung anzunehmen.

Die Buchung beim Vermieter erfolgt schriftlich unter Angabe der genauen Personenzahl – bei Kindern auch des Alters – und mit der Information, ob die Bett- und Badwäsche selbst mitgebracht wird oder nicht.

 

§ 4 Zahlung / Mietunterlagen

Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) wird eine Anzahlung von 1/3 des Mietpreises fällig, die innerhalb von 7 Tagen an die Vermittlungsagentur DOMUS DOMPE‘ zu zahlen ist, wobei der Anzahlungsbetrag innerhalb dieser Frist auf das in der Bestätigung aufgeführte Konto von DOMUS DOMPE‘ gutgeschrieben sein muss. Die erfolgte Anzahlung wird dem Mieter von Seiten des Vermittlers DOMUS DOMPE‘ bestätigt.

Die Restzahlung wird 4 Wochen vor dem Mietbeginn fällig. Sobald der gesamte Preis entrichtet ist, erhält der Kunde durch die Vermittlungsagentur DOMUS DOMPE‘ die detaillierten Mietunterlagen (Adresse, Wegbeschreibung usw.). Ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises hat der Kunde keinen Anspruch auf Bezug des gebuchten Urlaubsdomizils; dem Vermieter, vertreten durch DOMUS DOMPE‘, steht in diesem Fall ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden zu. In Bezug auf die Leistungserbringung gilt ausschließlich italienisches Recht, der Gerichtsstand ist Ostuni. Auf das Vertragsverhältnis über die Vermittlung zwischen dem Mieter und DOMUS DOMPE‘ gilt deutsches Recht.

Durch die Unterzeichnung des Mietvertrages akzeptiert der Kunde ferner, dass die Nebenkosten bei Ankunft dem Vermieter oder dem vom Vermieter bestimmten Schlüsselhalter unaufgefordert in bar zu entrichten sind. Die Höhe der Nebenkosten ergibt sich aus der Buchungsbestätigung, die DOMUS DOMPE‘ im Namen und im Auftrag des Vermieters erstellt (siehe auch im Folgenden § 12.5).

Es ist zu beachten, dass bei der Überweisung des Mietpreises aus dem Ausland eventuell anfallende Bankgebühren nicht zu Lasten des Vermieters oder der Vermittlungsagentur gehen.

 

§ 5 Leistungen

Welche Leistungen vertraglich mit dem Vermieter vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Internetseite der Vermittlungsagentur www.domus-dompe.com und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Die Korrektur aufgrund von Irrtümern, z.B. aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern, bleibt vorbehalten. Sonderwünsche werden erst durch Bestätigung wirksam.

Die An- und Rückreise erfolgt in eigener Regie und Verantwortung. Die Ferienobjekte dürfen nur mit der in der Preistabelle angegebenen Personenzahl belegt werden, wobei auch Kinder, unabhängig vom Alter, als volle Personen zählen. Bei der Buchung nicht angegebene Personen können bei Ankunft zurückgewiesen werden.

 

§ 6 Rücktritt durch den Kunden

Die Rücktrittserklärung ist schriftlich und ausschließlich an DOMUS DOMPE‘ in Vertretung für den Vermieters zu richten. Die Bedingungen der Vermieter sehen vor, dass bei Nichtantreten der Reise eine Annullierung nicht berücksichtigt werden kann. Der Betrag ist in voller Höhe zu entrichten (Stornokosten 100%). Aus diesem Grunde wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung (z.B. über www.elvia.de) ausdrücklich empfohlen; die Kosten für den Vertragsabschluss sind gering und ersetzt in vielen Fällen den größten Teil der Stornokosten, wenn der Kunde aus einem triftigen Grund von der Reise zurückgetreten ist. Der Abschluss sollte bei Reisebuchung erfolgen. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. Es obliegt dem Kunden, den Versicherungsfall persönlich und autonom mit der Versicherungsgesellschaft abzuwickeln.

 

§ 7 Änderungen

Nach Vertragsschluss besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf die Änderung des Reisetermins und auf Umbuchungen. Eine Umbuchung auf ein anderes Mietobjekt und/oder die Änderung der Mietdauer sind generell nicht möglich. Für andere Änderungen, die weder das Mietobjekt noch die Reisedauer betreffen, wird ein Betrag von EURO 20 berechnet.

 

§ 8 Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen, die ihm angeboten wurden, nicht oder nicht vollständig in Anspruch aus Gründen, die ihn persönlich betreffen (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat dieser keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Mietpreises durch den Vermieter.

 

§ 9 Gewährleistung / Haftung

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Da DOMUS DOMPE‘ lediglich Vermittler für Urlaubsdomizile ist, wird für den Zustand der Unterkünfte und für Schäden, die auf Mängel zurückzuführen sind, keinerlei Haftung übernommen. Eine Haftung des Vermieters für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung wird ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Heizung, Klimaanlage und Swimmingpool. Das Hinterlassen von Wertgegenständen im angemieteten Objekt erfolgt auf persönliches Risiko der Gäste. Für einen eventuellen Verlust wird weder vom Vermieter noch vom Vermittler Haftung übernommen.

 

§ 10 Reklamationen

Sollten während der Mietzeit unerwartet Schwierigkeiten auftreten, oder sollte die gebuchte Unterkunft nicht ordnungsgemäß sein, muss sich der Kunde umgehend mit dem zuständigen Vertragspartner in Verbindung setzen. DOMUS DOMPE‘ ist nicht berechtigt, Mängelanzeigen entgegenzunehmen. Diese müssen direkt gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.

 

§ 11 Hochsaison

Bekanntlich ist der allgemeine Geräuschpegel in Italien höher als hierzulande. Es wird darauf hingewiesen, dass die Objekte am Meer sich an einem bekannten Sommerferienort befinden, an dem in den Hochsommermonaten natürlich Ferienbetrieb herrscht (Hotels, Unterhaltung, Animation, Sport- und Freizeitanlagen, Kino). Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es im Hochsommer daher lauter werden kann. Das Urlaubsgebiet erreicht in dieser Zeit ein Höchstmaß an Auslastung und Betriebsamkeit (z.B. Strände, Feriendomizile, Straßen). Mit Einschränkungen muss gerechnet werden.

 

§ 12 Obliegenheiten des Kunden und wichtige Sonderhinweise

§ 12.1 Das vertraglich gebuchte Urlaubsdomizil darf ausschließlich mit der auf dem Buchungsformular aufgeführten Personenanzahl belegt werden. Der Vermieter ist berechtigt im Falle einer Überbelegung angemessene Zusatzkosten zu verlangen oder auch nicht angemeldeten Nutzern den Bezug des Objekts zu verweigern. Im Falle von Gästen des Kunden ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Die Anfrage ist im Vorfeld an DOMUS DOMPE‘ als Vertreter zu stellen.

§ 12.2 Die Unterbringung von Wohnwägen auf dem Grundstück oder das Aufstellen von Zelten usw. ist nicht gestattet.

§ 12.3 Das Objekt wird sauber übergeben und ist sauber, d.h. besenrein, wieder zu verlassen. Die Reinigung der Küche/Kochnische nebst Geschirr und Küchenutensilien sowie das Wegbringen des Mülls obliegt den Mietern. Der Gartengrill, sofern vorhanden, sollte bitte ebenso in gereinigtem Zustand hinterlassen werden. Falls der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann der Vermieter oder sein Stellvertreter zusätzliche Kosten verrechnen.

§ 12.4 Ob ein Haustier akzeptiert werden kann oder nicht, ist der jeweiligen Objektbeschreibung zu entnehmen. Auf jeden Fall muss ein Haustier in der Buchung angemeldet werden, auch wenn es entsprechend der Ausschreibung erlaubt ist. Es kann in jedem Fall nur 1 Haustier genehmigt werden.

Wichtige Sonderhinweise des Vermieters (integrativer Bestandteil des vermittelten Mietvertrages):

§ 12.5 Nebenkosten:

Der Wasser- und Gasverbrauch ist in sämtlichen Objekten im Preis eingeschlossen. Die Nebenkosten sind bei Ankunft dem Vermieter oder dem von ihm bestimmten Schlüsselhalter unaufgefordert in bar zu entrichten. Die Höhe der obligatorischen Endreinigung des Ferienobjekts gehen sowohl aus der Darstellung auf der Detailseite des Urlaubsdomizils als auch aus der jeweiligen Buchungsbestätigung hervor. Das betrifft ebenso die Kaution. Das Kautionsverhältnis besteht ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Vermieter. DOMUS DOMPE‘ ist nicht verpflichtet zur Abrechnung oder zur Rückzahlung der Kaution.

Die Anmietung der Bett- und Badwäsche ist gegen Gebühr (und nur nach vorheriger Buchung) möglich. Die Preisangaben sowie weitere fakultative Nebenkosten sind in den jeweiligen Objektbeschreibungen ersichtlich. Der Vermieter/Schlüsselhalter kann bei Nichteinhaltung den Bezug der Unterkunft verweigern. Strom nach Ablesung am Ende des Aufenthaltes. (Die Stromkosten sind in Italien höher als in Deutschland).

§ 12.6 Ankunfts- und Abreisezeiten:

Der Bezug des Ferienobjekts hat samstags zwischen 14.00 und 17.00 Uhr zu erfolgen. Bei Verspätungen ist der Kunde gebeten, unter den angegebenen Telefonnummern den Schlüsselhalter rechtzeitig zu benachrichtigen. Es wird gebeten, pünktlich vor Ort zu sein, andernfalls kann das Ferienobjekt erst einen Tag später bezogen werden. Für Komplikationen, die durch Nichteinhaltung der Ankunftszeiten auftreten, wird weder vom Vermieter noch vom Vermittler DOMUS DOMPE‘ Haftung übernommen.

Die Abreisezeit ist samstags von 07.00 bis 09.30 Uhr. Die genaue Uhrzeit und ist mit dem Vermieter / Schlüsselhalter entweder bei der Ankunft oder telefonisch einige Tage vor Abreise zu vereinbaren.

Sollten Flugzeiten und die daraus resultierenden Ankunftszeiten im Urlaubsdomizil nicht mit den oben genannten Zeitfenstern übereinstimmen, so wird um Mitteilung bei Buchung gebeten, so dass die Ankunfts- und Abreisezeiten im Vorfeld koordiniert werden können.

§ 12.7 Äußere Instandhaltung:

Der Vermieter oder von ihm beauftragte Dritte haben das Recht, das Grundstück bzw. das Objekt während der vermieteten Zeit, falls notwendig, für notwendige Instandhaltungs- oder Pflegearbeiten zu betreten (z.B. Garten, Swimmingpool).

§ 12.8 Veränderungen in der Einrichtung

Der Vermieter hat das Recht, Möbelstücke und andere Einrichtungsgegenstände, in den Innenräumen wie im Freien (z.B. Gartenmöbel), nach eigenem Ermessen zu ersetzen, zu entfernen oder auszutauschen.

§ 12.9 Strandreinigung:

Bitte beachten Sie, dass außerhalb der Saison die Strände nicht unbedingt täglich gereinigt werden. Die Frequenz ist jahreszeitenabhängig.

 

§ 13 Pass- und Visavorschriften

Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung des Ferienaufenthaltes wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden. Nichtdeutsche Staatsangehörige haben bei dem jeweils zuständigen Konsulat selbst und auf eigene Verantwortung Auskunft über die jeweils gültigen aktuellen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften einzuholen und die erforderlichen Fristen einzuhalten. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht berücksichtigt werden, und der Kunde kann aus diesem Grund die Reise nach Italien nicht antreten, so haftet dieser persönlich in vollem Umfang.

 

§ 14 Vermittler ist:

DOMUS DOMPE‘
vertreten d.d. Geschäftsführerin: Irene Dompé-Legrottaglie
Hamannstr. 16
81739 München
USt-IdNr.: DE 815332583